Sie finden hier Folgendes:

 

AGB Sprachreise, Praktikum, Volunteer
 
1. Zustandekommen des Vertrages

Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung/Anmeldung das Bewerbungs- bzw. Anmeldeformular und füllen Sie die Spalte des von Ihnen gewünschten Programms aus. Weiter geht es wie folgt:
 
1. 1 Sprachreise:
Nach dem Erhalt Ihres Anmeldeformulars reservieren wir Ihnen einen Platz an der gewünschten Sprachschule und buchen die von Ihnen gewählte Unterkunft. Sie erhalten eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung von DFSR. Damit kommt der Vertrag zustande.
 
1.2 Praktikum:
Nach dem Erhalt des Bewerbungsformulars setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für ein telefonisches Vorgespräch zu vereinbaren. Nach dem Vorgespräch erhalten Sie die Bewerbungsunterlagen unserer Partnerorganisation aus Ihrem Wunschland. Sobald diese Bewerbungsunterlagen vollständig ausgefüllt von Ihnen an uns zurückgeschickt wurden, leiten wir diese weiter an  unsere Partnerorganisation vor Ort. Die Unterlagen werden sorgfältig gelesen und die Partnerorganisation entscheidet, ob Sie Ihnen Ihr Wunschpraktikum vermitteln kann. Sobald wir eine positive Rückmeldung von der Partnerorganisation erhalten, bekommen Sie eine Praktikumsbestätigung und eine Rechnung von DFSR. Damit kommt der Vertrag zustande.
 
1. 3 Volunteer:
Nach dem Erhalt Ihres Anmeldeformulars reservieren wir Ihnen einen Platz in dem gewünschten Volunteer Programm und buchen die von Ihnen gewählte Unterkunft. Sie erhalten eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung von DFSR. Damit kommt der Vertrag zustande.
 
2. Rücktritt des Kunden
 
Sie können jederzeit ohne Nennung von Gründen von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Treten Sie die gebuchte Reise nicht an, ohne vorher den Rücktritt zu erklären oder sagen Sie diese am Tag der geplanten Abreise ab, so fallen 90% des Reisepreis an.
 
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann nach § 651 i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
Rücktritt von 59 - 30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
Rücktritt von 29 - 15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
Rücktritt von 14 - 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
Rücktritt von 7 - 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
Rücktritt am Abreisetag oder später: 90% des Reisepreises

Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Von vorstehender Regelung ausgenommen sind Rücktritt des Kunden wegen höherer Gewalt nach § 651j BGB und wegen Kündigung bei berechtigtem Mangel nach § 651e BGB.
 
3. Bezahlung
 
Der Reisepreis beinhaltet einen Insolvenz-Versicherungsschutz, den wir gemäß §651k Absatz 3 BGB entsprechend der EU-Pauschalreise-Richtlinie abgeschlossen haben. Mit Ihrer Reisebestätigung erhalten Sie unsere Rechnung sowie den Sicherungsschein.
 
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20% auf den Reisepreis fällig, zahlbar innerhalb von 2 Wochen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist bis zu 3 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 14 Tage vor Abreise) muss der gesamte Reisepreis nach dem Erhalt der Reisebestätigung gezahlt werden. Die Reiseunterlagen werden ca. 14 Tage vor dem Reisebeginn erstellt und nach dem erfolgten Eingang der Restzahlung an den Kunden ausgehändigt bzw. zugesandt.
 
4. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem aktuell gültigen Katalog und den Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.  
 
5. Anspruchsgeltendmachung/Haftung/Unwirksamkeit

Eine Mängelanzeige hat gegenüber DFSR in Heppenheim zu erfolgen. Etwaige Ansprüche aus dem Reisevertrag wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei DFSR geltend zu machen. Die vorstehenden Ansprüche aus den §§ 651c bis 651d BGB verjähren in einem Jahr nach dem vorgesehenen Reiseende. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt. Insgesamt ist unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde bzw. der Eintritt des Schadens nicht durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich DFSR gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

6. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei Vorliegen eines Mangels im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich DFSR, die Schule bzw. die örtlichen Vertretungen zu informieren. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

7. Umbuchungen

Umbuchungswünsche werden – soweit möglich – durchgeführt. In der Regel wird eine Umbuchungspauschale pro Reisendem von € 100,- in Rechnung gestellt.

 

Programmbedingungen Au Pair

Nach dem Erhalt des Bewerbungsformulars setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für ein telefonisches Vorgespräch zu vereinbaren. Nach dem Vorgespräch erhalten Sie die Bewerbungsunterlagen unserer Partnerorganisation aus Ihrem Wunschland. Sobald diese Bewerbungsunterlagen vollständig ausgefüllt von Ihnen an uns zurückgeschickt wurden, leiten wir diese weiter an  unsere Partnerorganisation vor Ort. Die Unterlagen werden sorgfältig gelesen und die Partnerorganisation in Ihrem Wunschland beginnt mit der Suche nach einer passenden Gastfamilie. Nun erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung und die Rechnung und die Anzahlung in Höhe von 100€ wird fällig. Hiermit kommt der Vertrag mit DFSR zustande. Der Restbetrag wird fällig, sobald die Partnerorganisation eine Familie für Sie gefunden hat.
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich und sollte schriftlich erfolgen. Die Anmeldegebühr in Höhe von 100€ wird nicht erstattet. Tritt der Kunde zurück, wenn schon eine Gastfamilie gefunden wurde, wird die vollständige Vermittlungsgebühr in Höhe von 300€ fällig. USA Programm: Hier gilt, dass zusätzlich die bereits gezahlte Garantiesumme in Höhe von 200 US$ nicht erstattet wird und bei einem frühzeitigen Abbruch des Programms einbehalten wird.
DFSR fungiert beim Au Pair Programm als Vermittler. Der Vertrag kommt zwischen der Gastfamilie und dem Teilnehmer zustande.



Programmbedingungen Work&Travel


Nachdem Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an DFSR geschickt haben erhalten Sie das Bewerbungsformular und bezahlen die Anmeldegebühr in Höhe von 190€. Die Anmeldegebühr ist im Falle eines Rücktritts nicht erstattbar.
Dann schicken Sie folgende Dokumenet an DFSR (gerne per Email) und bezahlen die Bewerbungsgebühr in Höhe von 300€.
- unterschriebenes Bewerbungsformular. Unterschriften werden benötigt vom Bewerber, der Universität und von einem Englischlehrer.
- unterschriebenen Fragebogen der Mutterorganisation von DFSR, CET, zu finden unter: 
www.cetusa.org/wat/students/questionnaire.
- Kopie des Reisepasses.
- Kopie des aktuellen Lebenslaufes.
- Bewerbungsfoto 5x5.
Als nächstes wählen Sie Ihren Arbeitsplatz aus (DFSR stellt eine aktuelle Liste mit Jobs zur Verfügung) und unterschreiben den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber in den USA. Dann erfolgt die Bezahlung der Rest-Programmgebühr in Höhe von 400€. Alle Dokumente werden nun in die USA gesandt. Sie machen eine Terminvereinbarung für ein persönliches Interview im Konsulat der USA in Berlin, Frankfurt oder München zum Erhalt des J-1 Visas. Bezahlung der Visagebühr an das amerikanische Konsulat in Höhe von etwa 100€. Erhalt des DS-2019 (DFSR wird dieses vor dem Interview im Konsulat zur Verfügung stellen). DFSR unterstützt Sie bei Bedarf beim Ausfüllen der Visa Formulare. Anfang Mai gehen Sie zu ihrem persönlichen Interview im Konsulat der USA in Berlin, Frankfurt oder München zum Erhalt des J-1 Visas. Das Interview muss persönlich und vor Ort geführt werden. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass zusammen mit dem J-1 Visum und nehmen Ihre Flugbuchung vor.
DFSR fungiert beim Work&Travel Programm als Vermittler. Der Vertrag kommt zwischen dem Arbeitgeber bzw. CETUSA und dem Teilnehmer zustande.

AGB – High School Programm DFSR

1. Der Reisevertrag – wie kommt er zustande?
Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung das eingeheftete Formular „Bewerbung zum Schulbesuch“ aus dem Katalog „DFSR High School“ bzw. „Private High School“. Nach Erhalt der Bewerbung werden wir mit dem Schüler und den Eltern ein Auswahlgespräch vereinbaren. Spätestens 10 Tage nach dem Auswahlgespräch informiert DFSR Sie telefonisch oder schriftlich darüber, ob der Teilnehmer in das Programm aufgenommen werden kann. Wenn der Teilnehmer und seine gesetzlichen Vertreter die Teilnahme ebenfalls zusagen, bestätigt DFSR die Teilnahme schriftlich. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst nach Zusendung der schriftlichen Annahmebestätigung von DFSR, mit dem Teilnehmer als auch mit seinen gesetzlichen Vertreter, zu Stande. Mit dem Zugang der Programmbestätigung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Ist dies nicht der Fall, wird der Vertrag wie vereinbart wirksam.

2. Leistungs- und Preisänderungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Katalog „DFSR High School“ bzw. „Privatschulen“ und den Bezug nehmenden Angaben in der Programmbestätigung. DFSR behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm und dessen Durchführung vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt oder erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthalts nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind. DFSR verpflichtet sich, den Teilnehmer von solchen Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3. Zahlungsbedingungen
Mit ihrer Programmbestätigung und den ausführlichen Bewerbungsunterlagen erhalten Sie unsere Rechnung sowie den Insolvenz-Versicherungsschein gemäß § 651k Absatz 3 BGB. Wegen eigener Vorleistungsverpflichtungen gegenüber Austauschorganisationen und weiteren Leistungsträgern gilt der nachfolgende Zahlungsplan:

Zahlungsplan - Abreise Sommer
20% des Programmpreises    1. Anzahlung: nach Erhalt der Programmbestätigung
20% des Programmpreises    2. Anzahlung: zum 01. März (Zusendung wichtiger Reiseunterlagen wie Schülerhandbuch oder Visa-Unterlagen)
20% des Programmpreises    3. Anzahlung: zum 01. Mai (Zusendung der Einladung des Vorbereitungstreffens für Eltern und Schüler)
40% des Programmpreises    Restzahlung: spätestens 3 Wochen vor Abreise
Die kompletten Reiseunterlagen sowie das Flugticket erhalten Sie nach Eingang des vollen Rechnungsbetrages.

Zahlungsplan - Abreise Winter
20% des Programmpreises    1. Anzahlung: nach Erhalt der Programmbestätigung
20% des Programmpreises    2. Anzahlung: zum 01. August (Zusendung wichtiger Reiseunterlagen wie Schülerhandbuch oder Visa-Unterlagen)
20% des Programmpreises    3. Anzahlung: zum 01. Oktober (Zusendung der Einladung des Vorbereitungstreffens für Eltern und Schüler)
40% des Programmpreises    Restzahlung: spätestens 3 Wochen vor Abreise
Die kompletten Reiseunterlagen sowie das Flugticket erhalten Sie nach Eingang des vollen Rechnungsbetrages.

4. Anerkennung des High School Jahres
Über die Möglichkeit, das absolvierte High School Jahr an der deutschen Schule anerkennen zu lassen, informiert die jeweilige Schulleitung in Deutschland. Die hierfür geltenden Regeln sind von der Schule und dem jeweiligen Bundesland abhängig. In einigen Fällen wird das ausländische Schuljahr in Deutschland anerkannt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich an das Schulsystem bzw. das Fächerangebot der für ihn ausgesuchten High School anzupassen, da nicht unbedingt das deutsche Fächerangebot Gültigkeit hat.

5. Versicherungen
Jeder Schüler muss für die Dauer seines Aufenthaltes im Gastland kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein. DFSR bietet ein hierfür maßgeschneidertes Versicherungspaket an (inklusive Rechtsschutz- und Gepäckversicherung). Kosten: 60,- EUR/Monat.

Sollte bereits ein privater, voll deckender Versicherungsschutz bestehen, kann dieser in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Versicherung über eine Vertretung im Gastland verfügt und anerkannt ist. In diesem Fall benötigt DFSR detaillierte Informationen der Deckungs- und Abwicklungszusage in der Sprache des Gastlandes (spätestens 2 Monate vor der Abreise).

Es besteht die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen (3% des Programmpreises).

6. Kündigung des Kunden
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.  Treten Sie vor Reisebeginn zurück, findet § 651i Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 und Abs. 3 BGB keine Anwendung, wenn DFSR nicht spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise jedenfalls über (1) Namen und Anschrift der für den Gastschüler nach Ankunft bestimmten Gastfamilie und (2) Namen und Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem nach Abhilfe verlangt werden kann, informiert und auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet hat. Bei einem sonstigen Rücktritt des Kunden vor Programmbeginn hat DFSR Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651i BGB. Hiervon ausgenommen sind ein Rücktritt des Kunden wegen höherer Gewalt nach § 651j BGB und wegen Kündigung bei berechtigtem Mangel nach § 651e BGB. Im Allgemeinen entstehen folgende Rücktrittskosten, die nicht im Zusammenhang mit dem Besuch einer Privatschule in den USA oder einer Schule in Kanada steht:

10% des Programmpreises    Sofern Gastfamilie und/oder Visa-Antragsformular noch nicht bereits an Sie versandt sind
20% des Programmpreises    Sofern Gastfamilienanschrift und/oder Visa-Antragsformular bereits an Sie versandt sind
30% des Programmpreises    Bei Rücktritt später als 3 Monate vor Programmbeginn
40% des Programmpreises    Bei Rücktritt später als 1 Monat vor Programmbeginn

Bei einem Gastschulaufenthalt im Zusammenhang mit dem Besuch einer Privatschule in den USA oder dem Besuch einer Schule in Kanada gelten die oben genannten Pauschalen ebenfalls; darüber hinaus gilt jedoch, dass DFSR anstelle der vorgenannten Pauschalen und unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts eine pauschalisierte Entschädigung in Höhe von 45 % des Reisepreises dann berechnen kann, wenn der Rücktritt nach der Anmeldung des Teilnehmers an der Schule in den USA oder in Kanada erfolgt, und DFSR Sie von dieser Anmeldung informiert hat.

Sie können den Gastschulaufenthalt bis zur Beendigung der Reise jederzeit kündigen. Bei Rücktritt nach dem Programmbeginn oder bei Nichtantritt des Programms ist der volle Programmpreis zu zahlen, es sei denn, die Aufwendungen für DFSR sind niedriger. Hiervon ausgenommen sind ein Rücktritt des Kunden wegen höherer Gewalt nach § 651j BGB und wegen Kündigung bei berechtigtem Mangel nach § 651e BGB. DFSR ist verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere die Rückbeförderung vorzunehmen. Daraus resultierende Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last. Der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.

7. Anspruchsgeltendmachung/Haftung/Unwirksamkeit
Eine Mängelanzeige hat gegenüber DFSR in Heppenheim zu erfolgen. Etwaige Ansprüche aus dem Reisevertrag wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei DFSR geltend zu machen. Die vorstehenden Ansprüche aus den §§ 651c bis 651d BGB verjähren in einem Jahr nach dem vorgesehenen Reiseende. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt. Insgesamt ist unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde bzw. der Eintritt des Schadens nicht durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich DFSR gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

8. Kündigung durch DFSR aus wichtigem Grund
DFSR kann ohne Kündigungsfirst vom Reisevertrag nach erfolgter Abmahnung bzw. ohne Abmahnung bei schwersten Vertragsverletzungen zurücktreten, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält, insbesondere die vereinbarten Verhaltensregeln verletzt und dieses Verhalten die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Der Anspruch auf den Programmpreis bleibt DFSR erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen werden erstattet. Durch die Kündigung entstehende Mehrkosten (z.B. Umbuchungsgebühren für den Rückflug) müssen vom Teilnehmer bzw. den Eltern getragen werden.

9. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer bzw. seine Eltern sind verpflichtet, bei Vorliegen eines Mangels im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich DFSR an erster Stelle und ggf. die Schule bzw. die örtlichen Vertretung zu informieren. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein

10. Leistungen
Besuch einer öffentlichen oder privaten Schule, Leben in einer Gastfamilie oder im Internat, alle familienüblichen Mahlzeiten in der Gastfamilie, Beratung, Bewerbungsverfahren und Betreuung durch DFSR, Hin- und Rückflug zum Wohnort der Gastfamilie oder Schule, ggf. innerdeutsche Anschlussflüge, Beschaffung des Antragsformulars und der notwendigen Unterlagen für das Visum, 3-tägiges Vorbereitungstreffen, ausführliches Schüler-Handbuch, Einführung vor Ort, Betreuung durch unsere Partner und in der Schule, 24-Stunden Notfalltelefondienst, Welcome-Back Party, Sicherungsschein gemäß § 651 k Absatz 3 BGB.

11. Persönliche Ausgaben
Taschengeld und persönliche Ausgaben (z.B. Kleidung, Schuluniform oder Schulbuskosten, Mittagessen in der Schule, Ausflüge und freiwillige Reiseangebote im Gastland) sind im Programmpreis nicht inbegriffen. Erfahrungsgemäß sind zwischen 200,- € bis 300,- € Taschengeld pro Monat einzuplanen. Es ist ratsam, für die ersten 3 Monate den entsprechenden Betrag in Reisechecks mitzunehmen. Empfehlenswert ist die Mitnahme einer Kreditkarte oder das Eröffnen eines internationalen Schülerkontos.

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